Morbus Parkinson

Das idiopathische Parkinson-Syndrom geht oft mit ausgeprägten Schwankungen der Beweglichkeit einher. Im Rahmen eines Vertrags zur integrierten Versorgung kann die ambulante videogestützte Parkinsontherapie wertvolle Hilfe bieten, um die notwendige medikamentöse Behandlung individuell anzupassen.

Die ambulante videogestützte Parkinsontherapie ist keine Kassenleistung. Die Kosten werden aber von der AOK, der IKK und den Ersatzkassen im Rahmen eines Vertrags zur integrierten Versorgung übernommen. Die privaten Krankenversicherungen bezahlen  in der Regel die Kosten nach der Stellung eines Antrags zur Kostenübernahme.

Weitere Informationen zur ambulanten videogestützten Parkinsontherapie finden Sie auf der Homepage des Vereins zur Förderung der ambulanten videounterstützten Parkinsontherapie.

Partner der ambulanten videogestützten Parkinsontherapie im Rahmen des IV-Vertrags:

Medizinische Videobeobachtung GmbH

Neurologisches Krankenhaus München